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Formen der Beschäftigung

Gemeinsam mit jeder Klientin und jedem Klienten  wird der Einstieg geplant
im geschützten Rahmen oder in einer Firma bzw. bei einem öffentlichen Arbeitgeber
  • mit einem Praktikum zur beruflichen Orientierung oder Belastungserprobung
  • als Maßnahme der beruflichen Eingliederung
  • auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • als Arbeitsgelegenheit für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • in ein Arbeitsverhältnis in einer Integrationsfirma oder auf dem ersten Arbeitsmarkt
  • als Teil- oder Vollzeitbeschäftigung